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Wertminderung

Für die Berechnung der Wertminderung gibt es zwar viele Formeln und Tabellen, allerdings ergeben sie lediglich einen auf geschätzten Reparaturkosten beruhenden Annäherungswert. Eine exakte Berechnung im Einzelfall setzt genaue Marktkenntnisse voraus. Mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betonen, dass die genaue Einschätzung der Wertminderung die Aufgabe eines erfahrenen Kfz-Sachverständigen sein sollte.

Der Sachverständige hat in der Regel einen genauen Überblick über Angebot und Nachfrage des Marktes, somit auch für die Wertminderung.

Bei eher Exotischen Fahrzeugen ist die Wertminderung anders zu betrachten als bei gefragten Fahrzeugen. Bei der Frage, was gefragt ist und was nicht, spielen subjektive Faktoren eine wichtige Rolle, die man bei den Berechnungen gar nicht berücksichtigen kann. Ausstattung und sogar die Farbe des Fahrzeugs können über die Wertminderung mit entscheiden. Ein lilafarbener Porsche mag zwar selten sein, es wird aus vielleicht nachvollziehbaren Gründen dennoch nicht oft nachgefragt. Diese Farbe würde die Wertminderung vermutlich in die Höhe treiben.

Die Wertminderung sollt den Wertverlust bei einem späteren Verkauf ausgleichen. Es ist rechtens und wichtig, dass Geschädigte nicht auf dem größten Teil des Wertverlustes sitzen bleiben. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger Fachleute mit der Aufgabe zu beschäftigen!

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