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Totalschaden

Ein Totalschaden bedeutet in der Regel nicht immer sofort, ein irreparabel beschädigtes und endgültig fahruntüchtig gewordenes Fahrzeug.

Für die Schadensabwicklung bezeichnet das Wort "Totalschaden" drei unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten nach einem Unfall.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Das Auto könnte zwar repariert werden, aber die zu erwartenden Reparaturkosten übersteigen den ermittelten Wiederbeschaffungswert des Wagens.

Technischer Totalschaden

Das Fahrzeug endgültig und irreparabel beschädigt.

Unechter Totalschaden

Bei einer erheblichen Beschädigung eines beinahe neuen Fahrzeugs lohnt es sich, von einem Totalschaden auszugehen. Der zu zahlenden Summe liegt der Neupreis zu Grunde, von dem der Restwert abgezogen wird. Voraussetzung: das Fahrzeug sollte nicht älter als etwa 4 Wochen sein und der Kilometerstand sollte weniger als 1000 gefahrene Kilometer betragen.

 Warum spielt der Begriff "Totalschanden"eine so wichtige Rolle im Falle der Schadenabwicklung? Der Grund: Durch die Erweiterung des Begriffs Totalschadens winken geldwerte Vorteile für die Versicherungen. Denn die in den modernen Autos verbauten zahlreichen Sicherheitskomponenten (hochfeste Stahleinbauten, Elektronik, Airbag, Gurtstraffer usw.) verteuern die Reparatur unverhältnismäßig, so sehr, dass die Kosten denen eines physischen Totalschadens sehr nahe kommen können.

Der versicherungseigene Sachverständige wird die Reparatur entsprechend großzügig und den Restwert möglichst hoch kalkulieren, damit der Gesamtschaden die Versicherung weniger kostet. Die Geschädigten sind oft kaum in der Lage, diese Rechenspielchen nachzuvollziehen.

Wissenswertes über den Totalschaden

Meistens ist eine Reparaturmöglichkeit noch gegeben. Sogar im Einzelfall bis 30% über den Wiederbeschaffungswert (130% Regel)

Bei finanzierten oder Leasingfahrzeugen bringt die Einstufung "Totalschaden" meist erhebliche Finanzielle Verluste.

Die Wiederbeschaffungszeit beträgt in der Regel nur 14 Tage.

Zusammengefasst

Sie verlieren keine Zeit, wenn Sie Ihre Entscheidung erst nach Auswertung des Gutachtens fällen. Die Zeit des Wartens auf das Gutachten und eine Bedenkzeit können der Wiederbeschaffungsfrist von üblicherweise 14 Tagen hinzu gerechnet werden. Erst nach Auswertung des Gutachtens werden Sie in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung über Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu fällen. Vorausgesetzt, Sie beachten unsere Goldene Regel und lassen sich durch unabhängige Fachleute unterstützen.

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