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Schadensregulierungszeit

Der Schadenersatzanspruch wird nach einem unverschuldetem Unfall sofort fällig besagt das BGH.

Im Unterschied dazu wird die Regulierung bei einem Haftpflichtschaden erst zum Zeitpunkt nach der Beendigung einer Prüffrist fällig. Diese Prüffrist kann bis zu 6 Wochen sein.

Damit die Regulierung schnell voran schreiten kann ist es von Vorteil wenn ein genauer Nachweis der Schadenshöhe (Gutachten) vorliegt. Die Schadensdaten kann ein Anwalt zusammenfassen und der Versicherung vorlegen.

Die Abwicklung eines durchschnittlichen Schadensfalles dauert, wenn er gut vorbereitet ist, etwa 3 Wochen, bei Auslandsbeteiligung 1-2 Monate.

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