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Nutzungsausfall

Die geldwerte Entschädigung

Der Geschädigte kann einen Leihwagen mieten, oder er kann sich für den Nutzungsausfall entschädigen lassen. Die gängige Rechtsprechung lässt Ihnen die Wahl: Geld oder Auto? Die Wahl für einen Mietwagen sollten sie eher nur dann wahrnehmen, wenn Sie mehr als 25 Kilometer täglich fahren, oder in einer Gegend mit schlechter öffentlicher Verkehrsanbindung wohnen. 

Für die Bestimmung der Höhe des Nutzungsausfalls wird üblicherweise die Nutzungsausfalltabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch (heute auch Schwacke-Liste genannt) herangezogen. Die Grundlage für die Länge des Nutzungsausfalls ist die im Gutachten angegebene Zeit, zu der die Wartezeit auf das Gutachten und zwei-drei Tage Bedenkzeit hinzugerechnet werden können. 

Der so ermittelte Wert des Nutzungsausfalls kann bei entsprechender Dauer leicht den Wert des Fahrzeugs überschreiten. Ein lang andauernder Nutzungsausfall kann leicht zu Stande kommen, wenn es strittige Punkte gibt, die Versicherung die Zahlung verzögert, der Geschädigte die Leistung nicht vorstrecken will oder kann und die Werkstatt das Auto unter Berufung auf ihr Pfandrecht nicht rausrückt. 

Der III. Zivilsenates des BGH hat mit dem Grundsatzurteil vom 30.9.1963 entschieden, dass der infolge der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges eingetretene vorübergehende Fortfall der Benutzbarkeit, soweit der PKW dem Gebrauch und damit der Nutzung dient, ein Vermögensschaden ist. Ohne dass es hierfür darauf ankommt, ob der Geschädigte für die Zeit des vorübergehenden Fortfalls der Benutzbarkeit seinen Kraftfahrzeuges einen Ersatzwagen angemietet oder nicht.

Damit hat der BGH bereits in den frühen siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts die Nichtnutzbarkeit eines Kraftfahrzeuges infolge eines Unfallgeschehens als vom Schädiger zu ersetzenden Vermögensschaden grundsätzlich anerkannt.

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