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Nach einem ihrerseits unverschuldeten Verkehrsunfall steht es ihnen frei ob der Schaden durch die Reparatur oder durch Bargeld abgegolten wird. Die Delle stört nicht weiter oder Sie würden das Geld anderweitig verwenden. Kein Problem! Ausgangspunkt für eine solche Abrechnung, die man auch fiktive Abrechnung nennt, ist ein Gutachten eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen.
Folgende Angaben im Gutachten spielen für die fiktive Abrechnung eine Rolle:
1.Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert: wirtschaftlicherTotalschaden (70%-100%)
2.Auto ist verkehrssicher, die Reparaturkosten sind niedriger als derWiederbeschaffungswert
3.Auto ist nicht verkehrssicher, Reparaturkosten sind niedriger als derWiederbeschaffungswert
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