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Autogutachten nach Verkehrsunfall

Niemand rechnet so wirklich mit einem Verkehrsunfall, an dem er selbst beteiligt ist. Allerdings tritt der Ernstfall oft schneller ein, als gedacht. Schnelles Handeln ist dann gefragt. Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, tut gut daran, das Autogutachten eines unabhängigen Sachverständigen in Auftrag zu geben. Und zwar umgehend. Aber Vorsicht, denn nicht immer übernimmt die Versicherung der gegnerischen Partei die Kosten für ein derartiges KFZ-Gutachten. Bei Bagatellunfällen, die mit einer Schadenhöhe von weniger als 750 Euro zu Buche schlagen, wird die Versicherung des Gegners das KFZ-Gutachten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zahlen.

Schadenermittlung durch Autogutachten

Wie hoch der Schaden am Unfallfahrzeug bemessen wird, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab, die alle in das unabhängige Autogutachten einfließen müssen. Neben dem Wiederbeschaffungswert, der Kalkulation von Reparaturkosten, Wertminderung und Restwert, spielen die Materialkosten und natürlich auch die Reparaturdauer eine Rolle. Das KFZ-Gutachten wird nur unter Berücksichtigung dieser Angaben vollständig. Ein Autogutachten, das hier Lücken aufweist, sollte genauestens überprüft werden, denn auch die Sonderausstattung des Autos sollte, wenn möglich und vorhanden, detailliert notiert sein.
Es wird nicht selten von den Versicherungen versucht, die Kosten zu minimieren. Das Autogutachten sollte ausserdem Punkte wie Kosten und Dauer des Mietwagens beinhalten. Ausserdem sollte ein Autogutachten stets von einem versicherungsunabhängigen Gutachter erstellt werden, denn nur dieser handelt objektiv und neutral.

KFZ-Gutachten vom unabhängigen Sachverständigen

Am Unfall keine Schuld zu haben heißt immer auch, keine Kosten für ein Autogutachten tragen zu müssen. Alle weiteren Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Allerdings sollte die Sachlage hier klar sein, damit später keine bösen Überraschungen folgen. Ein KFZ Sachverständiger wird bereits im Vorfeld erkennen können, ob die Voraussetzungen für ein kostenloses Gutachten gegeben sind. KFZ-Gutachten vermitteln Rechtssicherheit und haben gerichtsbestand, das heisst Sie sind auch vor Gericht ein wichtiges Beweismittel, gerade auch wenn dem KFZ-Gutachten Fotos beigefügt wurden.

Das KFZ-Gutachten entscheidet auch, ob ein Fahrzeug repariert wird, oder aber das Fahrzeug als Totalschaden gilt. In diesem Falle wird durch das Gutachten der Restwert bzw. Wiederbeschaffungswert des Autos vor dem Unfall beziffert. Das Team von optima-berlin.de steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

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