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Haftpflichtschaden feststellen und regeln

Gemäss der deutschen Gesetzgebung ist jeder, der ein Fahrzeug führt, verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Das heisst, das im Schadensfall der Unfallverursacher bzw. die Versicherung des Unfallversursachers den Haftpflichtschaden regulieren muss (§ 249 BGB). Das heisst im Falle eines Haftpflichtschadens tritt per Gesetz an Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten. Ein Haftpflichtschaden besteht meisten aus mehreren Aspekten: Personenschaden, Sachschsaden und Vermögensschaden. Bei der Regulierung und Feststellung des Haftpflichtschadens setzen die Versicherungen gern Ihre eigenen, internen KFZ Gutachter und vertraglich gebundene Werkstätten ein. Jedoch hat der Versicherungsnehmer, das Recht, seinen Haftpflichtschaden durch einen externen, unabhängigen und von Ihm beauftragen KFZ Gutachter prüfen zu lassen.

Reparatur des Haftpflichtschaden auch in anderer Werkstatt

Ebenso muss der Haftpflichtschaden nicht in der Vertragswerkstatt der Versicherung repariert werden, sondern kann durchaus auch von einer anderen Werkstatt repariert werden. Die Versicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten dann in vollem Umfang begleichen. Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden steht einem ein Mietwagen für die Zeit der Instandsetzung und Reparatur seines Fahrzeuges zu, auch dies kann er selbst wählen, muss jedoch darauf achten, dass die Kosten eines "üblichen" Mietwagens nicht überschritten werden, und das Mietfahrzeug sich eine Klasse unter der eigenen Fahrzeugklasse befindet. Wie lang die Regulierung und Reparatur des Schadens, und damit die Dauer einer Mietwagennutzung nötig ist, legt der KFZ Gutachter bereits bei der Erstellung seines Unfallgutachtens fest.
Der Geschädigte des Haftpflichtschadens kann die Kosten des Mietwagens selbst begleichen und bei der Versicherung einfordern, oder direkt der Mietwagenfirma die Rechte aus der Forderung für den Mietwagen abtreten, die Mietwagenfirma rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.

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